Sie können als Unternehmer insbesondere folgende Vorsteuerbeträge abziehen:
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Ausdruck aus dem Internetangebot Finanzamt Essen Süd

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Sie können als Unternehmer insbesondere folgende Vorsteuerbeträge abziehen:.


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Sie können als Unternehmer insbesondere folgende Vorsteuerbeträge abziehen:

Sie sind als Unternehmer grundsätzlich berechtigt, die Vorsteuer aus einer ordnungsgemäßen Rechnung abzuziehen (vgl. dazu die Frage "Welche Angaben müssen meine Rechnungen enthalten?"), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Rechnung mit gesondertem Steuerausweis
  • Rechnung von einem anderen Unternehmer
  • Rechnung für eine ausgeführte Leistung
  • Leistung für das eigene Unternehmen
    oder
  • die Steuer, die Sie anstelle des leistenden Unternehmers für Werklieferungen und sonstige Leistungen schulden, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, wenn diese Leistungen für Ihr Unternehmen bezogen wurden.

 

Zu beachten ist: Mit der geleisteten Anzahlung kann die Vorsteuer bei vorliegender Rechnung bereits vor Ausführung der Leistung abgezogen werden.