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In welcher Umsatzsteuervoranmeldung muss ich den Umsatz jeweils angeben?.


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In welcher Umsatzsteuervoranmeldung muss ich den Umsatz jeweils angeben?

Für Lieferungen und sonstige Leistungen wird die Umsatzsteuer grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten berechnet

= Sollbesteuerung.

 

Danach entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die steuerpflichtige Leistung ausgeführt wurde (d.h.: bei Warenübergabe bzw. bei erbrachter Dienstleistung). Der Umsatz ist dann bereits für diesen Voranmeldungszeitraum anzugeben. Es spielt keine Rolle, ob bereits eine Rechnung erteilt wurde oder der Kunde noch nicht gezahlt hat.

 

Zu beachten ist: Bei Anzahlungen eines Kunden entsteht die darin enthaltene Umsatzsteuer bereits vor Ausführung der Leistung mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Anzahlung vereinnahmt wurde.

 

Insbesondere bei Freiberuflern kann die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen auf Antrag des Unternehmers nach vereinnahmten Entgelten berechnet werden

= Istbesteuerung.

 

In diesem Fall entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist.

 

Bitte wenden Sie sich in diesem Zusammenhang an Ihr Finanzamt.