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Welche Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer?.


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Welche Einnahmen unterliegen der Umsatzsteuer?

Es werden grundsätzlich alle Umsätze, die im Inland ausgeführt werden (steuerbare Umsätze), besteuert, soweit keine Steuerbefreiung vorliegt. Dazu gehören:

 

  • Lieferungen (z.B. Warenverkäufe)
  • Sonstige Leistungen (Dienstleistungen)
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe (z.B. Warenbezüge aus EU-Staaten)
  • Einfuhren aus dem Drittlandsgebiet (z.B. Warenbezüge aus nicht EU-Staaten)

 

Zu den zu versteuernden Umsätzen gehören, wenn der Gegenstand mit Vorsteuerabzugsberechtigung erworben wurde, auch:

 

  • Entnahmen von Gegenständen für außerunternehmerische Zwecke
  • Verwendung eines Gegenstandes aus dem Unternehmen für außerunternehmerische Zwecke