Welche rechtlichliche Grundlage hat die neue Identifikationsnummer?
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Welche rechtlichliche Grundlage hat die neue Identifikationsnummer?.


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Welche rechtlichliche Grundlage hat die neue Identifikationsnummer?

Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt. I, Seite 2645 ff.) wurden die §§ 139a bis 139d Abgabenordnung zur Vergabe eines Identifikationsmerkmals für jeden Steuerpflichtigen eingeführt.

Für das Besteuerungsverfahren sind folgende Identifikationsmerkmale vorgesehen:

  • für natürliche Personen die Identifikationsnummer (IdNr.) nach § 139b AO
    Für beschränkt Steuerpflichtige sowie unbeschränkt Steuerpflichtige, die melderechtlich nicht zu erfassen sind (z.B. Diplomaten), erfolgt die Zuteilung zu einem späteren Zeitpunkt.
  • für wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c AO (Einführungstermin derzeit offen).

Gesetzesauszüge als Anlage (Stand 01.08.2008):