Finanzamt
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Es zahlt derjenige Rentner keine Steuern, der vor oder im Kalenderjahr 2005 in den Ruhestand gegangen ist und ausschließlich eine Bruttorente in Höhe von 1.550 € mtl. (18.600 € jährlich) aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält sowie über keine weiteren Einnahmen verfügt (Erläuterung der weiteren Einnahmen in Frage 6). Bei Ehegatten verdoppeln sich die Beträge (3.100 € mtl./37.200 € p. a.). Bei Renteneintritt in den folgenden Jahren sinken diese Beträge fortlaufend:
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Jahr des Rentenbeginns |
Steuerunbelastete Rentenzahlungen bei alleinstehenden Rentnern in EUR |
Steuerunbelastete Rentenzahlungen bei verheirateten Rentnern in EUR |
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2005 |
Ca. 1.550 mtl./18.600 jährl. |
Ca. 3.100 mtl./37.200 jährl. |
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2006 |
Ca. 1.490 mtl./17.880 jährl. |
Ca. 2.980 mtl./35.760 jährl. |
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2007 |
Ca. 1.435 mtl./17.220 jährl. |
Ca. 2.870 mtl./34.440 jährl. |
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2008 |
Ca. 1.384 mtl./16.608 jährl. |
Ca. 2.768 mtl./33.216 jährl. |
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2009 |
Ca. 1.360 mtl./16.320 jährl. |
Ca. 2.720 mtl./32.640 jährl. |
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2010 |
Ca. 1.339 mtl./16.068 jährl. |
Ca. 2.678 mtl./32.136 jährl. |
Für den Fall, dass Sie weitere Einnahmen zusätzlich zur Ihrer Rente beziehen, lesen Sie bitte Frage 6 und Teil B Frage 11.