Finanzamt
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Grundsätzlich ja. In dem Jahr, das dem Rentenbeginn folgt (für Rentner, die bereits vor 2005 Rente bezogen haben, in 2005), wird ein Rentenfreibetrag ermittelt. Dieser wird für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs beibehalten. Nur bei unregelmäßigen Rentenanpassungen (z.B. bei der Anrechnung anderer Einkünfte auf die Rente, Wechsel von einer Teilrente zu einer Vollrente) wird der steuerfreie Teil neu ermittelt.